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   OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2004 - 2 O 666/04   

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https://dejure.org/2004,31007
OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2004 - 2 O 666/04 (https://dejure.org/2004,31007)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.12.2004 - 2 O 666/04 (https://dejure.org/2004,31007)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. Dezember 2004 - 2 O 666/04 (https://dejure.org/2004,31007)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterschiede zwischen Verpflichtungsklage und Untätigkeitsklage

Verfahrensgang

  • VG Magdeburg - 4 A 356/04
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2004 - 2 O 666/04
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Niedersachsen, 01.08.2018 - 13 OA 279/18

    Annahme desselben Streitwerts bei einer auf Verpflichtung der Ausländerbehörde

    Die Untätigkeitsklage unterscheidet sich von der Versagungsgegenklage allein dadurch, dass sie schon vor dem (vollständigen) Abschluss des Verwaltungsverfahrens erhoben wird; an der Bedeutung des mit ihr geltend gemachten Anliegens (des mit der Klage verfolgten Begehrens) für den Kläger ändert sich dadurch nichts (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 6.12.2004 - 2 O 666/04 -, juris Rn. 4; OVG Bremen, Beschl. v. 8.7.2003 - 1 S 229/03 -, juris Rn. 3).
  • VG Ansbach, 04.08.2014 - AN 11 K 14.30579

    Keine Abweichung vom Regelgegenstandswert entsprechend § 30 Abs. 2 RVG

    Wird weiter in diesem Zusammenhang § 52 Abs. 1 GKG entsprechend angewendet, wonach sich der Streitwert aus der dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache bestimmt, ist darauf abzustellen, ob das objektive Interesse des Klägers (Binz § 52 GKG Rn. 3) nur auf die Verpflichtung zum Erlass eines Bescheids durch die Behörde gerichtet ist oder ob eine Sachentscheidung der Behörde und ggfs. des Gerichts begehrt wird, wobei in letzterem Fall der Streitwert in voller Höhe anzusetzen ist und keine Reduzierung gerechtfertigt ist (OVG Sachsen-Anhalt, B.v 6.12.2004 - 2 O 666/04, FG Sachsen-Anhalt, B.v. 5.8.2009 - 4 K 503/08 unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des BFH und BayVGH, B.v. 16.11.2011 - 5 C 11.2541 - jeweils juris).
  • VG Ansbach, 04.08.2014 - AN 11 K 13.31060

    Gegenvorstellung gegen Kostenentscheidung in Einstellungsbeschluss

    Wird weiter in diesem Zusammenhang § 52 Abs. 1 GKG entsprechend angewendet, wonach sich der Streitwert aus der dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache bestimmt, ist darauf abzustellen, ob das objektive Interesse des Klägers (Binz § 52 GKG Rn. 3) nur auf die Verpflichtung zum Erlass eines Bescheids durch die Behörde gerichtet ist oder ob eine Sachentscheidung der Behörde und ggfs. des Gerichts begehrt wird, wobei in letzterem Fall der Streitwert in voller Höhe anzusetzen ist und keine Reduzierung gerechtfertigt ist (OVG Sachsen-Anhalt, B.v 6.12.2004 - 2 O 666/04, FG Sachsen-Anhalt, B.v. 5.8.2009 - 4 K 503/08 unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des BFH und BayVGH, B.v. 16.11.2011 - 5 C 11.2541 - jeweils juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2007 - 18 E 99/07

    Streitwert Niederlassungserlaubnis Aufenthaltserlaubnis Untätigkeitsklage

    OVG LSA, Beschluss vom 6.12.2004 - 2 O 666/04 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 8.7.2003 - 1 S 229/03 -, juris; auch OVG NRW, Beschluss vom 25.4.2005 - 14 E 481/05 -.
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